Lohn- und Gehaltsabrechnungen für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind und bleiben zeitaufwendig und kompliziert. Für die verschiedenen Gewerke müssen teilweise branchenspezifische Meldungen erstellt werden.
Ebenso müssen Saison-Kurzarbeitergeld, das Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld Beachtung finden. Damit Ihre Abrechnung vom Baulohn ordnungsgemäß sowie unter Berücksichtigung aller einschlägigen Regelungen und Vorschriften stattfindet, erstellen wir Ihre lfd. Baulohnabrechnung qualifiziert und termingerecht.
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Bei uns gibt es keine versteckten Zusatzkosten. Zum vereinbarten Betrag kommt nichts dazu.
Wir kennen uns mit der Gewerke-spezifischen Baulohnabrechnung aus und sind mit der Winterbauumlage bestens vertraut.
All dies und mehr führt zu Sonderfällen bei der Lohnabrechnung im Baugewerbe – und häufig zu Schwierigkeiten, diese korrekt anzufertigen. Wir von lohn.fokus kennen uns bestens mit den brancheninternen Spezifika aus und helfen Ihnen zu Ihrer korrekten sowie pünktlichen Baulohnabrechnung.
Seit über 20 Jahren kümmern wir uns ausschließlich um das Thema Lohn. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung.
Wir kennen sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Nettolohnoptimierung und holen für Sie und Ihre Mitarbeiter effektiv mehr Nettogehalt heraus.
Wir arbeiten mit festen Preisen ohne versteckte Nebenkosten. So können Sie genau planen und Ihren Gewinn maximieren.
Sie haben von Beginn an einen individuellen Ansprechpartner für alle Anliegen bezüglich Ihrer Abrechnungen.
Die Kosten eines internen Mitarbeiters oder eines Steuerberaters für Ihre Lohnbuchhaltung sind i.d.R deutlich höher als das Outsourcing dieses Bereiches.
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Der Baulohn ist eine besondere Form der Vergütung für Arbeitsleistungen, die von Arbeitnehmern im Bauwesen erbracht wird. Sie umfasst i.d.R. neben dem normalen Stundenlohn auch Zuschläge für Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie ggf. Reisekosten und Spesen. Die Höhe des Baulohns wird meist in Tarifverträgen festgelegt.
Da aufgrund von Witterungseinflüssen wie Frost und Schnee die Durchführbarkeit von Arbeiten auf dem Bau im Winter stark beeinträchtigt wird, schafft der Baulohn einen Ausgleich für die hierdurch entstehenden Ausfallzeiten. Daher erhalten Arbeitnehmer des Baugewerbes neben ihrem tariflich geregelten Entgelt weitere Zuschläge:
Hinzu kommen zusätzliche Leistungen wie Saison-Kurzarbeitergeld, Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld, welche bei Schlechtwetter-Verhältnissen vom 1. Dezember bis 31. März anfallen können. Zu beachten sind hierbei vorhandene Arbeitszeitguthaben sowie die jeweilige Branche.
Die Sozialkasse-Bau, auch bekannt als Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) oder SOKA-BAU, ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien der deutschen Bauwirtschaft.
Die Hauptaufgabe der Sozialkasse-Bau besteht darin, die tariflichen Sozialleistungen für die Arbeitnehmer der Bauwirtschaft zu verwalten und abzurechnen. Dazu gehören insbesondere die Finanzierung und Organisation von Urlaubsansprüchen, die Zahlung von Zusatzversorgungsleistungen (z.B. Betriebsrente) und die Finanzierung von Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Sozialkasse-Bau stellt sicher, dass die Arbeitnehmer der Bauwirtschaft ihre tariflich zugesicherten Sozialleistungen erhalten, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Arbeitgeber. Durch die zentrale Verwaltung der Beiträge und Leistungen trägt die SOKA-BAU dazu bei, Wettbewerbsverzerrungen in der Branche zu verhindern und faire Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Alle Arbeitgeber, die in der Bauwirtschaft tätig sind und tarifgebunden sind, müssen sich an die Regelungen der Sozialkasse-Bau halten und entsprechende Beiträge für ihre Arbeitnehmer entrichten.
Zusätzlich muss bei allen Kassen außer der Malerkasse eine Winterbeschäftigungsumlage gezahlt werden, welche den wetterbedingt verhinderten Aufträgen bzw. Mangel an Aufträgen entgegenwirkt. Hieraus werden von den Arbeitsagenturen zusätzliche Leistungen finanziert:
Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG):
Kann in der Winterzeit vom 1. Dezember bis 31. März nicht gearbeitet werden, erhalten die Arbeitnehmer Saison-Kurzarbeitergeld. Dies ist ein Ausfallgeld in der Höhe von ca. 60% bzw. 67% des üblichen Nettogehalts. Ausgezahlt wird es vom Arbeitgeber, der die Aufwendungen jedoch von der Arbeitsagentur erstattet bekommt.
Mehraufwands-Wintergeld:
Mehraufwands-Wintergeld ist eine Sonderzahlung in der Zeit vom 15. Dezember bis 28./29. Februar, die vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer geleistet wird, um die Mehrkosten zu decken, die durch die winterlichen Witterungsbedingungen entstehen. Mitarbeiter erhalten pro gearbeitete Stunde 1€ netto. Das Geld wird dem Arbeitgeber von der Arbeitsagentur erstattet.
Zuschuss-Wintergeld:
Zuschuss-Wintergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die vom Arbeitgeber gezahlt wird, um die Winterbeschäftigung von Arbeitnehmern zu sichern. Hierfür werden in der Sommerzeit angesparte Arbeitsstunden im Winter vom Arbeitgeber ausgezahlt (2,50€ netto je Stunde) und wiederum von der Arbeitsagentur erstattet.
Alle fälligen Sozialkassenbeiträge wie die Winterbeschäftigungsumlage werden von lohn.fokus für Sie ermittelt und an die zuständigen Sozialkassen weitergegeben.
Um witterungsbedingten Ausfällen in der Schlechtwetterzeit mit dem Ansammeln von Überstunden vorzubeugen, gewinnt das Führen von Arbeitszeitkonten auch im Baulohn an Bedeutung. Das Abbilden des Arbeitszeitkontos auf unseren Baulohnabrechnungen schafft daher Übersicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
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